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Die ElCom hat begonnen, den Netzbetreibern Rückmeldungen zu den eingereichten Kostenrechnungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 zuzustellen. Diese enthalten unter anderem Hinweise zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zur Anwendung von WACC, Abbau von Deckungsdifferenzen oder zur Umsetzung der «60 / 75 - Frankenregel».
Zum 1. Januar 2025 tritt das Massnahmenpaket der neuen Verordnungen in Kraft. Die wichtigsten Punkte betreffen:
Gemäss der aktuellen Weisung der ElCom müssen Verteilnetzbetreiber Erhöhungen oder Senkungen der Elektrizitätstarife gegenüber Endverbrauchern in der Grundversorgung transparent und nachvollziehbar begründen. Diese neue Regelung betont die Notwendigkeit einer direkten Kommunikation mit den Verbrauchern und verlangt detaillierte und verständliche Erklärungen für jede Tarifänderung.
Die ElCom informierte, dass in Kürze die neuen Erhebungsbögen für die Kostenrechnung 2023 online zur Verfügung stehen werden.
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