Zum 1. Januar 2025 tritt das Massnahmenpaket der neuen Verordnungen in Kraft. Die wichtigsten Punkte betreffen:
Gemäss der aktuellen Weisung der ElCom müssen Verteilnetzbetreiber Erhöhungen oder Senkungen der Elektrizitätstarife gegenüber Endverbrauchern in der Grundversorgung transparent und nachvollziehbar begründen. Diese neue Regelung betont die Notwendigkeit einer direkten Kommunikation mit den Verbrauchern und verlangt detaillierte und verständliche Erklärungen für jede Tarifänderung.
Die ElCom informierte, dass in Kürze die neuen Erhebungsbögen für die Kostenrechnung 2023 online zur Verfügung stehen werden.
Die Swissgrid hat am 23. März 2021 ihre Tarife 2022 für das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen (SDL) publiziert. Die Kosten für Systemdienstleistungen liegen zum dritten Mal in Folge unverändert bei 0.16 Rp/kWh. Die Tarife für das Übertragungsnetz erhöhen sich dagegen um 25 bis 31 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Durch die Erhöhung im Übertragungsnetzes zahlt ein typischer Vierpersonenhaushalt (4'500 kWh) mit insgesamt 50 CHF im Jahr 2022 durchschnittlich 6 CHF oder 14 Prozent mehr für Swissgrid Leistungen.
Die ElCom plant, im nächsten Frühjahr die Erhebungen für die Tarife und die Kostenrechnung auf ein neues System umzustellen. Insbesondere werden die bisherigen Excel-Formulare durch Webformulare abgelöst.
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