Das UVEK hat am 18.03.2013 den WACC für das Tarifjahr 2014 auf 4.70% (Vorjahr 3.83%) festgelegt. Damit steigt der WACC um 22.7% gegenüber dem Vorjahr.
Nach Artikel 12 StromVG sind Netzbetreiber verpflichtet gewisse Informationen bis zum 31. August 2013 leicht zugänglich im Internet zu veröffentlichen.
Der Vorstand des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) genehmigte in 2009 die aktuellen Branchendokumente.
Am 23. Mai 2008 veröffentlichte die Swissgrid ihre Netznutzungstarife nach StromVG und StromVV. Wesentlich ist die Anhebung der Preise für Systemdienstleisungen allgemein von vorläufig 0,1 Rp/kWh auf 0,9 Rp/kWh.
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