Der Bundesrat hat am 04.12.2015 entschieden den WACC ab dem Tarifjahr 2017 (wohl) auf 3.83 % zu reduzieren. Dadurch werden die kalkulatorischen Zinsen und anzurechenden Kosten um 18.5 % sinken. Gerne erläutern wir Ihnen, was dies für Ihr Unternehmen bedeutet.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat für das Jahr 2016 den Zuschlag für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Gewässerschutzmassnahmen in Höhe von 1.30 Rp/kWh (im Vorjahr 1.10 Rp/kWh) beschieden. Dieser Zuschlag wird zur Finanzierung für Strom aus erneuerbaren Energien und weiteren Fördermassnahmen des revidierten Energiegesetzes seit Beginn 2009 sowie Gewässerschutzmassnahmen jährlich erhoben.
Swissgrid hat am 17. April verkündet, dass das Bundesgericht zugunsten der Kraftwerke geurteilt hat.
Das UVEK hat am 18.03.2013 den WACC für das Tarifjahr 2014 auf 4.70% (Vorjahr 3.83%) festgelegt. Damit steigt der WACC um 22.7% gegenüber dem Vorjahr.
Nach Artikel 12 StromVG sind Netzbetreiber verpflichtet gewisse Informationen bis zum 31. August 2013 leicht zugänglich im Internet zu veröffentlichen.
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