Gemäss dem StromVG (Stromversorgungsgesetz) sind Stromversorgungsunternehmen in der Schweiz verpflichtet, ihre Verteilnetzbereiche von anderen Tätigkeitsbereichen zu trennen. Dazu gehört die Erstellung von getrennten Konten, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für den Verteilnetzbereich.
Als führende strategische Beratungsfirma für Energieversorger unterstützen wir umfassend im Bereich "buchhalterisches Unbundling", indem wir Gesetzeskonformität sicherstellen, branchenspezifisches Fachwissen einbringen, direkte Zuordnung von Kosten ermöglichen, verursachungsgerechte Schlüsselung gewährleisten und die Berücksichtigung innerbetrieblicher Leistungen professionell begleiten.