Der Deutsche Bundestag hat am 20. Dezember 2024 eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet, die eine wesentliche Entlastung für den Gasexport vorsieht. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Gasspeicherumlage nur noch auf Gas erhoben, das von inländischen Verbrauchern genutzt wird. Gas, das über Grenzübergangspunkte ins Ausland exportiert wird, ist von der Umlage künftig ausgenommen.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Für Schweizer Gaskunden entfällt die Gasspeicherumlage ab 2025 vollständig. Im Jahr 2024 lag diese noch bei 2.50 Euro/MWh und wäre im ersten Halbjahr 2025 auf 2.99 Euro/MWh angestiegen. Die Neuregelung schafft somit nicht nur finanzielle Entlastung, sondern trägt auch zur Sicherung stabiler Preise und verlässlicher Gaslieferungen bei.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Reform dient vor allem dem Ziel, die Diversifikation der Gasbezugsquellen in Europa zu erleichtern und den gemeinsamen Bestrebungen der EU zur Unabhängigkeit von russischem Erdgas zu entsprechen. Besonders mittel- und osteuropäische Länder sollen durch den Wegfall der Umlage von günstigeren Transitbedingungen profitieren.