Für 2025 wurde die CO₂-Abgabe auf 120.00 Schweizerfranken pro Tonne festgelegt, wie in der entsprechenden Verordnung verankert. Laut Vereinbarung mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) erfolgt die Berechnung des CO₂-Abgabesatzes pro Kilowattstunde jährlich neu.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 04. Juni 2020 über die Einigung mit ewl Energie Wasser Luzern Holding AG und der Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) informiert. ewl und EGZ verpflichten sich einvernehmlich, sämtlichen Endkundinnen und Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Damit ist der Gasmarkt in der Zentralschweiz bereits vor dem neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) vollständig geöffnet worden.
In der zweiten Runde haben wir Gasversorger im (Re-)Zertifizierungsprozess erfolgreich unterstützt.