Gemäss der aktuellen Weisung der ElCom müssen Verteilnetzbetreiber Erhöhungen oder Senkungen der Elektrizitätstarife gegenüber Endverbrauchern in der Grundversorgung transparent und nachvollziehbar begründen. Diese neue Regelung betont die Notwendigkeit einer direkten Kommunikation mit den Verbrauchern und verlangt detaillierte und verständliche Erklärungen für jede Tarifänderung.

Wichtige Punkte:

  • Tarifänderungen müssen bis spätestens 30. November direkt an die Endverbraucher kommuniziert werden.
  • Falls die Mitteilung nach dem 31. August erfolgt, muss sie vorher auf der Webseite des Verteilnetzbetreibers veröffentlicht werden.
  • Die Mitteilung muss die prozentuale Änderung der Kosten für Netz- und Energielieferung sowie die am häufigsten verwendeten Tarife enthalten
  • Änderungen in der Gewichtung der erneuerbaren inländischen Produktion gemäss Artikel 6 Absatz 5bis StromVG müssen ebenfalls angegeben werden.

Diese Weisung gilt bereits für die Publikation der Tarife 2025 und soll für mehr Transparenz und Kontrolle durch die Endverbraucher sorgen.

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