Der Bundesrat unterstützt eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes, die direkte Auswirkungen auf die Tarifgestaltung von Verteilnetzbetreibern hat. Künftig sollen Gewinne und Verluste aus der Strombeschaffung als Nettokosten in die Grundversorgungstarife einfliessen.
Gemäss Artikel 7b Absatz 1 StromVV müssen Verteilnetzbetreiber ihre Tarife in maschinenlesbarer Form über eine frei zugängliche Webadresse publizieren. Dies gilt bereits für die Tarife des laufenden Jahres 2026.
Die ElCom wird am 20. Januar 2026 erstmals die Sunshine-Indikatoren gemäss Art. 22 StromVG öffentlich auf der Strompreis-Webseite aufschalten. Mit dieser Erstpublikation startet die Sunshine-Regulierung offiziell und schafft eine neue Grundlage für Transparenz und Vergleichbarkeit im Schweizer Strommarkt.
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