
Die Publikation maschinenlesbarer Tarifdaten gehört seit dem Tarifjahr 2026 zu den gesetzlichen Pflichten aller Schweizer Verteilnetzbetreiber. Für die Tariferhebung 2027 wurden die Vorgaben weiter präzisiert und die technische Spezifikation leicht angepasst. Netzbetreiber sollten deshalb ihre bestehenden JSON-Dateien überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Die maschinenlesbare Tarifdatei dient nicht der klassischen Veröffentlichung für Endkundinnen und Endkunden. Sie ermöglicht vielmehr die automatische Verarbeitung der Tarifdaten durch Energiemanagement-Systeme (EMS), Abrechnungsdienstleister, Betreiber von LEG und ZEV, Vergleichsplattformen sowie weitere Marktteilnehmer.

Gemäss Artikel 7b Absatz 1 StromVV müssen Verteilnetzbetreiber ihre Tarife in maschinenlesbarer Form über eine frei zugängliche Webadresse publizieren. Dies gilt bereits für die Tarife des laufenden Jahres 2026.
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