Der Bundesrat unterstützt eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes, die direkte Auswirkungen auf die Tarifgestaltung von Verteilnetzbetreibern hat. Künftig sollen Gewinne und Verluste aus der Strombeschaffung als Nettokosten in die Grundversorgungstarife einfliessen.
Damit wird eine bisherige Asymmetrie korrigiert. Verluste konnten bislang angerechnet werden, Gewinne jedoch nicht. Neu wird die gesamte Beschaffungstätigkeit berücksichtigt, was die Abbildung der tatsächlichen Kosten verbessert.
Für Verteilnetzbetreiber ergeben sich daraus mehrere zentrale Implikationen:
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Anpassung der Beschaffungsstrategie hin zu stärker strukturierter und langfristiger Planung
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Erhöhte Anforderungen an Prognosequalität und Risikomanagement
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Veränderungen bei der Tarifkalkulation und internen Kostenallokation
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Stärkere regulatorische Kontrolle zur Vermeidung von Fehlanreizen
Die Vorlage wird in der Sondersession 2026 im Nationalrat behandelt. Ein Entscheid des Ständerats wird in der Sommersession erwartet.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Beschaffungsprozesse, Dokumentation und Nachweisführung frühzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten.