Nach Artikel 12 StromVG sind Netzbetreiber verpflichtet gewisse Informationen bis zum 31. August 2013 leicht zugänglich im Internet zu veröffentlichen.
- Diese Informationen sind:
- Netznutzungstarife
- Jahressumme der Netznutzungsentgelte
- Elektrizitätstarife
- technische und betriebliche Mindestanforderungen
- Jahresrechnung
Der VSE hat hierzu von der ElCom am 16. Juli 2008 das Mandat erhalten, die Plattform für die gemeinsame Internetveröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung an dieser gemeinsamen frei zugänglichen Stelle verlinkt dementsprechend auf die Internetseiten der Netzbetreiber. Das heisst, die zu veröffentlichenden Informationen müssen vorab von jedem Netzbetreiber auf dessen Homepage publiziert sein.