Die 75-Franken-Regel wurde von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) eingeführt, um die Angemessenheit von Kosten und Gewinn im Energievertrieb in der Grundversorgung zu beurteilen.
Die Regel legt fest, dass die Summe aus Verwaltungs- und Vertriebskosten inklusive Gewinn pro Rechnungsempfänger nicht mehr als 75 Franken betragen sollte. Überschreiten die Kosten inklusive Gewinn diese Grenze, wird der Gewinnaufschlag so gesenkt, dass die Summe aus den Kosten und dem Gewinnaufschlag bei 75 Franken liegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ElCom kürzlich eine Anpassung dieser Regel angekündigt hat. Ab Januar 2024 soll der Schwellenwert von 75 Franken auf 60 Franken gesenkt werden, und der Maximalbetrag soll von 120 Franken auf 100 Franken reduziert werden. Diese Änderung hat in der Strombranche Bedenken hervorgerufen, da sie zu einer Ertragsminderung führen könnte.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 12. Februar 2025 den Kapitalzinssatz (WACC) in der Sparte Strom für das Tarifjahr 2026 publiziert. Im Vergleich zum Vorjahr wird dieser von 3.98 Prozent auf 3.43 Prozent gesenkt.
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