Die 75-Franken-Regel wurde von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) eingeführt, um die Angemessenheit von Kosten und Gewinn im Energievertrieb in der Grundversorgung zu beurteilen.
Die Regel legt fest, dass die Summe aus Verwaltungs- und Vertriebskosten inklusive Gewinn pro Rechnungsempfänger nicht mehr als 75 Franken betragen sollte. Überschreiten die Kosten inklusive Gewinn diese Grenze, wird der Gewinnaufschlag so gesenkt, dass die Summe aus den Kosten und dem Gewinnaufschlag bei 75 Franken liegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ElCom kürzlich eine Anpassung dieser Regel angekündigt hat. Ab Januar 2024 soll der Schwellenwert von 75 Franken auf 60 Franken gesenkt werden, und der Maximalbetrag soll von 120 Franken auf 100 Franken reduziert werden. Diese Änderung hat in der Strombranche Bedenken hervorgerufen, da sie zu einer Ertragsminderung führen könnte.
Im Jahr 2025 sinken die Strompreise für Schweizer Haushalte in der Grundversorgung um etwa 10 Prozent. Ein typischer Haushalt zahlt künftig 29 Rappen pro Kilowattstunde, was einer jährlichen Ersparnis von 141 Franken entspricht.
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