Seit 2008 versorgt unsere Netzbetreiberinfo regelmässig Schweizer Energieversorger mit wichtigen Informationen. Wir informieren Sie über neue Anforderungen, Richtlinien, Verfügungen, Urteile und Termine. Unser Ziel ist es, Ihnen Empfehlungen zur Interpretation und möglichen Umsetzung der geforderten Erlasse zu geben. Die Netzbetreiberinfo richtet sich vor allem an Energieversorger im Bereich Strom, Erdgas und Wasser. Verpassen Sie nicht die Chance, stets auf dem neuesten Stand zu sein und von unserem Expertenwissen zu profitieren. Melden Sie sich jetzt an und bleiben Sie informiert!
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Entgegen der Mitteilung der ElCom (Schreiben vom 19. Juni 2017 an alle Energieversorger) ist die Abgabe zum "Schutz von Gewässer und Fische" im neuen abschliessenden Energiegesetz doch nicht in "Ökologische Sanierung der Wasserkraft" geändert worden. Es bleibt auch für die Tarife 2018 die ElCom Weisung 1/2014 gültig.
Am 17. November fand das diesjährige ElCom Forum im Centre de Congrès Beaulieu in Lausanne statt. Der Themenschwerpunkt 2017 ist die „Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050". In ihrer aktuellen Lagebeurteilung beschäftigt sich die ElCom in diesem Jahr mit den folgenden Themen:
Am 01. November 2017 hat der Bundesrat das totalrevidierte Energiegesetz und weitere revidierte Bundesgesetze verabschiedet. In dieser Netzbetreiberinfo möchten wir über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen für Energieversorger per 2018 informieren:
Zum 31. August 2017 mussten alle Schweizer Energieversorger ihre Stromtarife für das Jahr 2018 publizieren. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die durchschnittlichen Kosten (Median) für typische Haushalts- und Gewerbe-Kunden leicht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf:
Die Vorliegertarife (Netzebene 5a) weisen schweizweit weiterhin eine grosse Varianz auf. Durch unterschiedliche Kosten- und Absatzstrukturen weisen die Tarife eine ungleiche Struktur und Höhe auf. Durch die Wälzung dieser nicht beeinflussbaren Aufwendungen in die Netztarife wirken sich die Kosten unterschiedlich auf die Gesamtnetzkosten der Verteilnetzbetreiber aus und somit ist ein objektiver Tarifvergleich der nachliegenden Netzbetreiber nicht gegeben.
Gemäss Vernehmlassungsvorlage der Energieverordnung (EnV) legt der Bundesrat die Abgaben zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) auf 2.2 Rp./kWh (aktuell 1.4 Rp./kWh) für die Tarife 2018 fest. Anstatt der „Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische“ (aktuell 0.1 Rp./kWh) werden ab 2018 0.1 Rp./kWh als Beitrag für die „Ökologische Sanierung der Wasserkraft“ erhoben. Dies entspricht insgesamt einer Steigerung von 53 % bzw. 36 Franken pro Haushalt.
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