Gemäss Bundesamt für Energie (BFE) wird auch für die Tarife 2020 der maximal zulässige Netzzuschlag (gemäss Energiegesetz Artikel 72, Absatz 6) in Höhe von 2.3 Rp / kWh verrechnet.
Entgegen der Mitteilung der ElCom (Schreiben vom 19. Juni 2017 an alle Energieversorger) ist die Abgabe zum "Schutz von Gewässer und Fische" im neuen abschliessenden Energiegesetz doch nicht in "Ökologische Sanierung der
Gemäss Vernehmlassungsvorlage der Energieverordnung (EnV) legt der Bundesrat die Abgaben zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) auf 2.2 Rp./kWh (aktuell 1.4 Rp./kWh) für die Tarife 2018 fest.
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