Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsrevisionen im Energiebereich eröffnet. Diese Anpassungen beziehen sich auf das vom Parlament im September 2023 verabschiedete Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Vorausgesetzt, die Stimmbevölkerung stimmt dem Gesetz in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 zu, sollen Gesetz und Verordnungen am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Mai 2024.
Die wichtigsten Verordnungsrevisionen betreffen die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung, die Winterreserveverordnung und die Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Zudem gibt es eine neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe.
Die neuen Ausführungsbestimmungen umfassen Anpassungen bei den Förderinstrumenten, Präzisierungen zum nationalen Interesse von Stromproduktionsanlagen, Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, neue Regelungen bei der Winter-Energiereserve und zu den neu geschaffenen lokalen Energiegemeinschaften.
Im Falle einer Annahme des Referendums würden die Arbeiten an den Verordnungen eingestellt und die Gesetze und Verordnungen unverändert belassen.
Weitere Informationen und Auswertungen zu den oben genannten Themen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo 01/24 (29.02.2024).
Die aktuelle Ausgabe beinhaltet folgende Themen:
- Entwicklung Stromtarife 2024
- Vergleich Vorliegerkosten 2024
- CO2-Abgabe 2024
- Stand Sunshine-Mediane 2023
- Start Vernehmlassung der Stromversorgungsverordnung (StromVV)
- Branchentermine 2024
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