Das Stromversorgungsgesetz legt die Grundlagen für eine zuverlässige Stromversorgung und einen wettbewerbsfähigen Strommarkt. Es definiert auch die Bedingungen für eine verlässliche und nachhaltige Energieversorgung in allen Teilen des Landes sowie für den Erhalt und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätsbranche.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 12. Februar 2025 den Kapitalzinssatz (WACC) in der Sparte Strom für das Tarifjahr 2026 publiziert. Im Vergleich zum Vorjahr wird dieser von 3.98 Prozent auf 3.43 Prozent gesenkt.
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