Falls Netzbetreiber in Ausnahmefällen die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermitteln können, erlaubt Artikel 13 Absatz 4 StromVV eine synthetische Ermittlung dieser Werte. Hierfür wurde bisher der Produzenten- und Importpreisindex (PIP) verwendet.
Mit Weisung 3/2010 legte die ElCom nunmehr die anzuwendenden spezifischen Preisindizes für die Anlageklassen des Schweizer Stromnetzes fest. Diese wurden im Auftrag der ElCom durch das Institut für Wirtschaftsstudien Basel GmbH (IWSB) im April 2010 innerhalb einer Studie ermittelt.
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Netzbetreiberinfo.