Falls Netzbetreiber in Ausnahmefällen die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermitteln können, erlaubt Artikel 13 Absatz 4 StromVV eine synthetische Ermittlung dieser Werte. Hierfür wurde
Einheitliche JSON‑Publikation wird zur Vorgabe – wir liefern die passende Datei.