Am 01. November 2017 hat der Bundesrat das totalrevidierte Energiegesetz und weitere revidierte Bundesgesetze verabschiedet. In dieser Netzbetreiberinfo möchten wir über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen für Energieversorger per 2018 informieren:
- Netzzuschlag beträgt 2.3 Rp./kWh
- Förderung erneuerbarer Energien wird kosteneffizienter und marktnäher gestaltet
- Einspeisevergütungssystem ersetzt kostendeckende Einspeisevergütung KEV
- Flächendeckender Einsatz von intelligenten Messsystemen bis Ende 2027
- Einsatz von intelligenten Steuerungen nur mit Zustimmung möglich
- Neue Tarifgruppen und -einteilung ab 2019
Die aktuelle Netzbetreiberinfo 08/17 widmet sich den folgenden Themen
- Revision Energiegesetz (EnG) und Stromversorgungsverordnung (StromVV) per 01. Januar 2018
- Veranstaltungen und Termine 2017
Weitere Informationen zu den oben genannten Themen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo 08/17 vom 07.11.2017.
In unserem Workshop „Revision EnG und neue Anforderungen an Energieversorger“ am 22. November 2017 in Frauenfeld / TG werden wir diese Thematik ausführlich besprechen und die Änderungen aufzeigen.