Seit dem Tarifjahr 2026 weisen die Netzbetreiber das Messentgelt separat aus. Die folgende Auswertung der publizierten Tarifmeldungen zeigt für 2026, wie weit die Messentgelte je Messpunkt auseinanderliegen – für den Haushalt H4, den Gewerbefall C4 und die Mittelspannung C5. Der ElCom-Vergleichswert für H4 liegt bei rund 74 CHF pro Jahr und Messpunkt – im Standardprofil H4 (4'500 kWh/Jahr) entspricht das einem spezifischen Messkostenanteil von 1.65 Rp./kWh, die ausgewiesenen Werte reichen von 20 bis 180 CHF. Der höchste Wert liegt beim 9.0-Fachen des tiefsten ausgewiesenen Werts; die Spannweite beträgt 160 CHF.
Im Abnahmefall H4 (4'500 kWh/Jahr, Standardlastprofil, direkt messender Zähler auf Netzebene 7) verrechnen die 544 Netzbetreiber mit ausgewiesenem Messentgelt zwischen 20 CHF (Elektrogenossenschaft Bisisthal) und 180 CHF (Genossenschaft Elektra Äusseres Wasseramt EAW) pro Jahr und Messpunkt. Der höchste Wert liegt beim 9.0-Fachen des tiefsten ausgewiesenen Werts; die Spannweite beträgt 160 CHF. Der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert liegt bei rund 74 CHF pro Jahr; bezogen auf das Standardprofil H4 (4'500 kWh/Jahr) sind das 1.65 Rp./kWh als spezifischer Messkostenanteil.
5 Netzbetreiber verrechnen kein separates Messentgelt (0 CHF). Weshalb, lässt sich der Tarifmeldung nicht entnehmen; in Kurve und Listen sind diese Fälle ausgeblendet, weil sie den tiefsten ausgewiesenen Wert und damit den Spannen-Faktor verzerren. Für die Tarife 2027 sind sie erklärungsbedürftig.
Innerhalb von ±5 % um den ElCom-Vergleichswert liegen 147 Netzbetreiber (27 %). 86 (16 %) liegen mehr als 15 % darüber, 227 (42 %) mehr als 15 % darunter. Ein deutlich über dem Vergleichswert liegendes Messentgelt ist für sich allein kein Hinweis auf einen Verstoss. Es kann jedoch Anlass geben, Kostenbasis, Tarifabgrenzung und Vergleichbarkeit näher zu prüfen.
Die ElCom nennt in ihrer Medienmitteilung «Leicht sinkende Strompreise 2026» vom 9. September 2025 für den Haushalt H4 einen Messtarif von 74.40 CHF pro Jahr (1.65 Rp./kWh). Das ist der offizielle, nach Einwohnerzahl gewichtete Vergleichswert.
Die Auswertung rechnet den publizierten Satz auf den Abnahmefall hoch und weist deshalb rund 74 CHF aus: 1.65 Rp./kWh × 4'500 kWh ergeben 74.25 CHF – die ElCom rechnet mit dem ungerundeten Satz und kommt auf 74.40 CHF. Der Unterschied von 15 Rappen ist reine Rundung. Für die Vergleiche unten gilt der hochgerechnete Wert, als offizielle Grösse der zitierte ElCom-Wert.
Quelle: ElCom, Medienmitteilung «Leicht sinkende Strompreise 2026» vom 9.9.2025 (elcom.admin.ch). Zitat für das Tarifjahr 2026 – bei einem Datenjahr-Wechsel aktualisieren.
Der ungewichtete Median der Netzbetreiber mit ausgewiesenem Messentgelt liegt bei 72 CHF, der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert bei 74 CHF. Die beiden Kennzahlen gewichten die Tarifmeldungen unterschiedlich: Höhere Werte in bevölkerungsstärkeren Versorgungsgebieten beeinflussen den gewichteten Vergleichswert stärker. Die mittleren 50 % der ausgewiesenen Werte liegen zwischen 60 CHF (Q1) und 78 CHF (Q3).
Das ElCom-Profil C4 beschreibt einen grossen Betrieb mit 500'000 kWh/Jahr und einer maximal beanspruchten Leistung von 150 kW auf Niederspannung (Netzebene 7). Bei dieser Anschlussleistung ist eine Wandlermessung in der Praxis üblich. Ob die C4-Tarifmeldung eines Netzbetreibers tatsächlich auf einer Wandlermessung basiert, lässt sich aus den publizierten Tarifdaten jedoch nicht beurteilen.
Die 507 Netzbetreiber mit ausgewiesenem Messentgelt verrechnen zwischen 21.60 CHF (Elektrizitätsgenossenschaft Binn) und 1'500 CHF (EVN Energieversorgung Nikolai AG und EVG Grächen AG) pro Jahr und Messpunkt. Der höchste Wert liegt beim 69.4-Fachen des tiefsten ausgewiesenen Werts; die Spannweite beträgt 1'478.40 CHF. ElCom-Vergleichswert: rund 155 CHF. Innerhalb ±5 % liegen 23 Netzbetreiber (5 %); 151 (30 %) liegen mehr als 15 % darüber, 257 (51 %) mehr als 15 % darunter.
Der aus dem früheren Messregime bekannte Aufgreifwert von rund 600 CHF pro Jahr galt ab 2011 für Lastgangmessungen und bezog sich auf einen bestimmten Leistungsumfang. Er ist kein Grenzwert für die Messtarife ab 2026.
Wird ein Vergleichswert für den Messtarif einer Wandlermessung gesucht, werden in der Praxis die C4-Angaben der Netzbetreiber herangezogen: Das Profil C4 (500'000 kWh/Jahr, 150 kW, Niederspannung) ist der grösste Abnahmefall, für den ein Messtarif flächendeckend publiziert wird. Im ElCom-Aggregat liegt dieser Wert für 2026 bei rund 155 CHF pro Jahr. Bei dieser Anschlussleistung ist eine Wandlermessung üblich; ob eine einzelne C4-Tarifmeldung tatsächlich auf einer Wandlermessung basiert, geht aus den publizierten Daten nicht hervor.
Befund aus den Tarifdaten 2026:
Wie belastbar sind diese Medianwerte? Sie zeigen eine Grössenordnung, keinen amtlichen Wert – zwei Einschränkungen gehören dazu:
Warum das für die Tarife 2027 zählt: Einzelne Netzbetreiber wurden von der ElCom aufgefordert, ihre Messkosten und Messtarife im Hinblick auf die Tarife 2027 zu überprüfen – unter anderem mit Verweis auf einen Vergleichswert von rund CHF 150 für Wandlermessungen. Der aus den hier ausgewerteten Tarifdaten abgeleitete gewichtete C4-Wert liegt bei rund 155 CHF; der Unterschied erklärt sich aus Erhebungszeitpunkt und Abgrenzung der beiden Werte. Wer seinen Messtarif für Wandlermessungen allein an einem solchen Vergleichswert ausrichtet, riskiert eine unzureichende Abbildung der eigenen Kosten. Massgebend bleibt die eigene, nachvollziehbare Kostenbasis (Art. 8a ff. StromVV).
Berechnung: alle Netzbetreiber mit Messtarif in H4 und C4 im Tarifjahr 2026 (LINDAS/ElCom), Vergleich der Messentgelte in CHF pro Jahr und Messpunkt, Toleranz 1 CHF. Einordnung: SEC Swiss Energy Consulting GmbH.
Die Sortierung nach dem C4-Messentgelt zeigt die Struktur der Meldungen: Die orange markierten Netzbetreiber mit identischem H4- und C4-Tarif besetzen nahezu geschlossen das untere Drittel der Verteilung. Werden sie ausgeklammert, verschiebt sich der Median von 124.80 CHF auf 168.00 CHF – ein Mass dafür, wie stark der C4-Vergleichswert von der Tarifdifferenzierung abhängt. Die Rechnung ist eine Sensitivitätsbetrachtung, keine Korrektur: Ein in beiden Abnahmefällen identischer Messtarif kann sachgerecht sein.
C5 ist nach ElCom-Definition Grosser Betrieb, max. beanspruchte Leistung: 150 kW, Mittelspannung, eigene Transformatorenstation – gleicher Jahresverbrauch wie C4 (500'000 kWh), aber Anschluss auf Mittelspannung (Netzebene 5) mit eigener Transformatorenstation und registrierender Lastgangmessung. Die 304 Netzbetreiber mit ausgewiesenem Messentgelt verrechnen zwischen 30 CHF (Comune Politico di Mesocco, Azienda Elettrica) und 1'500 CHF (VED Visp Energie Dienste AG und EVR Energieversorgung Raron AG) pro Jahr und Messpunkt. Der höchste Wert liegt beim 50.0-Fachen des tiefsten ausgewiesenen Werts; die Spannweite beträgt 1'470 CHF. ElCom-Vergleichswert: rund 565 CHF. Innerhalb ±5 % um den Vergleichswert liegen 29 Netzbetreiber (10 %); 57 (19 %) liegen mehr als 15 % darüber, 162 (53 %) mehr als 15 % darunter.
Bei Mittelspannungsanschlüssen sind die Messkonfigurationen heterogener als im Haushaltsbereich – Wandlermessung, Lastgangerfassung und Kommunikationsanbindung sind unterschiedlich ausgestaltet. Welche Konfiguration einem einzelnen Tarifwert zugrunde liegt, geht aus der Tarifmeldung nicht hervor.
Dargestellt ist der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert je Tarifgruppe in CHF pro Jahr und Messpunkt – nicht der Median der Netzbetreiberliste. Der absolute Betrag ist die sachgerechte Bezugsgrösse: Das Messentgelt ist weitgehend fix je Messpunkt; auf Kilowattstunden umgelegt ergeben sich bei kleinen Profilen zwangsläufig hohe und bei grossen Profilen sehr kleine Werte. Ein Vergleich in Rp./kWh ist deshalb nur innerhalb derselben Tarifgruppe aussagekräftig. Ein Vorjahresvergleich entfällt – das Messentgelt wird erst seit dem Tarifjahr 2026 separat ausgewiesen.
Ein ausgewiesenes Messentgelt von 0 CHF bedeutet nicht zwingend Kostenfreiheit. Bei den Standardprofilen kann ein Nullwert insbesondere auf eine nicht separat ausgewiesene Messkomponente oder eine unvollständige Tarifdeklaration hindeuten. Daneben können besondere regulatorisch zulässige Konstellationen bestehen – die ElCom-Wegleitung nennt etwa virtuelle Messpunkte mit Verzicht auf die Verrechnung unterhalb einer Bagatellgrenze. Ob ein Nullwert sachlich begründet ist, lässt sich aus der Tarifmeldung allein nicht beurteilen.
Ein Wert von 0 CHF wird deshalb nicht als tiefstes ausgewiesenes Messentgelt geführt: Nullwerte bleiben aus Ranglisten, Extremwerten und Faktorvergleichen ausgeschlossen und werden separat ausgewiesen. In den statistischen Kennzahlen verschieben sie den Median kaum, verzerren aber Minimum und Spannweite erheblich. Die folgende Übersicht zeigt je Tarifgruppe die Zahl der betroffenen Netzbetreiber; Median und tiefster Wert sind jeweils ohne Nullwerte gerechnet, daneben steht der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert derselben Gruppe.
| Gruppe | Betreiber | davon 0 CHF | Anteil | Median ohne 0 (ungewichtet) | ElCom-Vergleichswert (gewichtet, gerundet) | Tiefster Wert ohne 0 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| H1 | 550 | 4 | 0.7 % | 72 | 74 | 20 |
| H2 | 549 | 4 | 0.7 % | 70.80 | 74 | 20 |
| H3 | 549 | 4 | 0.7 % | 71.40 | 74 | 20 |
| H4 | 549 | 5 | 0.9 % | 72 | 74 | 20 |
| C1 | 542 | 1 | 0.2 % | 71.40 | 74 | 20 |
| C2 | 540 | 0 | 0.0 % | 72 | 74 | 20 |
| C3 | 534 | 5 | 0.9 % | 100 | 140 | 21.60 |
| C4 | 510 | 3 | 0.6 % | 125 | 155 | 21.60 |
| C5 | 307 | 3 | 1.0 % | 480 | 565 | 30 |
Werte in CHF pro Jahr und Messpunkt · Standardprodukt · Haushalte H1–H4 und Gewerbe/Industrie C1–C5 · Quelle: ElCom-Tarifmeldungen via LINDAS.
Die beiden Medianspalten haben eine unterschiedliche Basis: «Median ohne 0» ist der ungewichtete Median über die Netzbetreiber (Nullwerte herausgerechnet), der «ElCom-Vergleichswert» ist einwohnergewichtet – grosse Versorgungsgebiete wiegen dort schwerer. Dass der ungewichtete Betreiber-Median tiefer liegen kann als der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert, ist kein Widerspruch: Die beiden Kennzahlen gewichten die Tarifmeldungen unterschiedlich. Höhere Werte in bevölkerungsstärkeren Versorgungsgebieten können den einwohnergewichteten Vergleichswert entsprechend stärker beeinflussen.
Über alle 9 ausgewerteten Tarifgruppen (H1–H4, C1–C5) weisen 10 Netzbetreiber mindestens einen Nullwert aus: Bei 4 Netzbetreiber steht in jeder gemeldeten Tarifgruppe 0 CHF, bei 6 Netzbetreiber nur in einzelnen Gruppen, während in den übrigen ein Messentgelt verrechnet wird.
Betroffen sind im Haushaltsprofil H4: Elektro-Genossenschaft Oberrüti, Elektra Reigoldswil Genossenschaft, Elektra-Genossenschaft Rottenschwil-Werd, Elektra Rüderswil Genossenschaft, Technische Betriebe Würenlos. Im Gewerbefall C4: Genossenschaft Elektra Thal, Elektra-Genossenschaft Rottenschwil-Werd, Elektra-Genossenschaft Sommeri; in der Mittelspannung C5: Services Industriels de Lausanne, Elektro-Genossenschaft Oberrüti, Service des Energies, Commune d'Yverdon-les-Bains. Welche Ursache im Einzelfall vorliegt, lässt sich aus der Tarifmeldung nicht bestimmen.
Das Bild ist in allen drei Abnahmefällen ähnlich: Viele Netzbetreiber liegen unter dem einwohnergewichteten ElCom-Vergleichswert, während eine kleinere Gruppe deutlich darüber liegt. Im Band von ±5 % um den Vergleichswert liegen 27 % der Netzbetreiber bei H4, 5 % bei C4 und 10 % bei C5; mehr als 15 % darüber liegen 16 % (H4), 30 % (C4) und 19 % (C5). Robuster als Minimum und Maximum beschreiben Quartile und Perzentile die Streuung: Die mittleren 50 % der ausgewiesenen Werte liegen zwischen 60 CHF (Q1) und 78 CHF (Q3). Zwischen dem 10. und dem 90. Perzentil liegen die Werte zwischen 48 CHF und 96 CHF; darunter und darüber liegen je rund 10 % der Netzbetreiber.
Gleichzeitig unterscheiden sich der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert und der ungewichtete Median der Netzbetreiber. Die Einwohnergewichtung beeinflusst dabei die Lage des ElCom-Vergleichswerts, nicht jedoch die Form der Verteilung der einzelnen Tarifmeldungen.
Auffällig ist zudem die Häufung auf runden Monatsbeträgen wie 60, 72 oder 120 CHF pro Jahr. Diese Tarifgestaltung trägt dazu bei, dass die Verteilung deutliche Stufen und Häufungen aufweist.
Die bis heute umfassendste Erhebung zu den Schweizer Messkosten liegt einige Jahre zurück. Sie ist eine wichtige historische Referenz für die Entwicklung der Messkosten – die Zahlen beziehen sich auf das Erhebungsjahr 2016. Für die heutigen Messtarife gilt seit dem Tarifjahr 2026 ein neuer gesetzlicher Rahmen (Art. 17a StromVG); die damaligen Ergebnisse sind deshalb nicht mit einer heutigen regulatorischen Grenzwertprüfung gleichzusetzen.
Die fünf tiefsten ausgewiesenen Messentgelte für H4 (ohne Nullwerte, CHF pro Jahr und Messpunkt):
Die fünf höchsten:
Der höchste Wert liegt beim 9.0-Fachen des tiefsten ausgewiesenen Werts; die Spannweite beträgt 160 CHF. Der ElCom-Vergleichswert liegt bei rund 74 CHF pro Jahr (1.65 Rp./kWh).
Der höchste Wert liegt beim 9.0-Fachen des tiefsten ausgewiesenen Werts; die Spannweite beträgt 160 CHF. Zum Einordnen: Der einwohnergewichtete ElCom-Vergleichswert liegt bei rund 74 CHF pro Jahr; der ungewichtete Median der Netzbetreiber mit ausgewiesenem Messentgelt beträgt 72 CHF.
Zum Vergleich die fünf tiefsten und fünf höchsten ausgewiesenen Messentgelte im Gewerbefall C4:
Der Abnahmefall bestimmt die Messeinrichtung. Für den Haushalt H4 liegt der ElCom-Vergleichswert bei rund 74 CHF pro Jahr, für den Gewerbefall C4 bei 155 CHF und für C5 bei 565 CHF. Der Vergleich erfolgt bewusst in CHF pro Jahr und Messpunkt: Das Messentgelt ist ein weitgehend fixer Betrag, eine Umrechnung in Rp./kWh ergäbe bei kleinen Profilen hohe und bei grossen sehr kleine Werte.
Für H4 sind es 5 Netzbetreiber (0.9 %), für C4 3 und für C5 3. Möglich sind mehrere Ursachen: Eine Messkomponente wird möglicherweise nicht separat ausgewiesen, es liegt eine zulässige Sonderkonstellation vor – etwa bei bestimmten virtuellen Messpunkten – oder die Tarifdeklaration ist unvollständig. Aus der Tarifmeldung allein lässt sich das nicht entscheiden; diese Fälle bleiben deshalb aus Kurve und Faktorvergleich ausgeschlossen, sind in der Grundgesamtheit aber ausgewiesen.
Seit dem Tarifjahr 2026 wird das Messentgelt separat ausgewiesen – vorher war es im Netznutzungstarif enthalten. Die separate Ausweisung bedeutet deshalb nicht automatisch eine entsprechende Mehrbelastung. Grundlage sind Art. 17a StromVG und die dazugehörigen Bestimmungen der StromVV: Die Netzbetreiber legen verursachergerechte Messtarife fest und erheben je Messpunkt ein Messentgelt.
Messgerät und dessen Unterhalt, Datenauslesung und -übermittlung, Datenverarbeitung sowie die Bereitstellung der Messwerte für die Abrechnung. Bei Lastgangmessungen kommen Kommunikationseinrichtungen und häufigere Auslesung dazu. Das Messentgelt muss verursachergerecht sein und darf die anrechenbaren Messkosten nicht übersteigen.
Das Messentgelt fällt weitgehend fix je Messpunkt an, während sich der Jahresverbrauch der Abnahmefälle stark unterscheidet – prozentuale Abweichungen fallen deshalb hoch aus. Die Unterschiede zwischen den Netzbetreibern können durch verschiedene strukturelle Faktoren beeinflusst werden. Dazu gehören beispielsweise Anzahl und Art der Messpunkte, eingesetzte Messtechnik, Prozess- und Systemkosten sowie die interne Kostenzuordnung. Welche Faktoren das Messentgelt eines einzelnen Netzbetreibers konkret bestimmen, lässt sich aus den Tarifmeldungen allein nicht ableiten.
Als historische Referenz zeigte die ElCom-Untersuchung zum Erhebungsjahr 2016, dass bei rund 60 % der damals untersuchten Netzbetreiber die verrechneten Messentgelte über den ausgewiesenen Messkosten lagen. Dieser Befund lässt sich aufgrund des seit 2026 veränderten regulatorischen Rahmens nicht unmittelbar auf die heutigen Messtarife übertragen.
Für diese Auswertung werden die Netzbetreiber in fünf Vergleichsstufen relativ zum offiziellen ElCom-Vergleichswert eingeteilt – die SEC-Vergleichsstufe dient ausschliesslich der relativen Einordnung gegenüber dem Referenzwert; sie ist keine amtliche ElCom-Klassifikation, kein Effizienzrating und keine Aussage über die Kostenangemessenheit. Stufe 3 umfasst ±5 % um den Median, Stufe 4 reicht bis 15 % darüber, Stufe 5 beginnt bei mehr als 15 % darüber (Stufe 2 und 1 entsprechend darunter). Ein Wert in Stufe 5 ist kein Beleg für überhöhte Kosten, sondern ein Hinweis, dass sich eine vertiefte Betrachtung lohnt.