Am 21. Mai 2017 wurde die Revision des Energiegesetzes EnG angenommen und am 01. November 2017 vom Bundesrat verabschiedet. Mit diesem Seminar möchten wir auf die Neuerungen und Zusatzanforderungen im kommenden Tarifjahr hinwiesen.
Das BG-Urteil aus 2016 hat Auswirkungen auf die Kostenrechnung im Bereich Energiebeschaffung und Verlustbetrachtung. Rückliefertarife sind unter ständiger Beobachtung und Kritik der Produzenten. Im Workshop sollen aktuelle Gesetzlichkeiten sowie praktische Umsetzungen besprochen werden. Weiterhin sind die in 2017 neu zu erfüllenden Mitteilungspflichten zur Abrechnung der KEV/SDL-Beträge als auch die Einführung von Einspeiseprofilen (ESP) bei Anlagen 2-30 kVA zu beachten.