Die Öffnung des Gasmarktes ist bis jetzt keine vordringliche Aufgabe des Bundesamtes für Energie (BfE). Durch die geplante Verbändevereinbarung 2012 entsteht jedoch die Notwendigkeit für Gasnetzbetreiber, ihre Netzentgelte bis zum Oktober 2012 zu kalkulieren.
Für die Bestimmung von transparenten, wirtschaftlichen und vergleichbaren Netzentgelten empfehlen wir, diese wie im Strombereich vorzunehmen. Neben der Ermittlung der anrechenbaren internen Kosten ist der Umgang mit den vorgelagerten Netzkosten bisher noch offen. Im Niederdrucknetz sind WEKO und Preisüberwacher zuständig, hier ist insbesondere die Festlegung des WACC-Gas durch den Preisüberwacher in der Kalkulation zu beachten. Während die Netzbetreiber eine Öffnung des Gasmarktes für Kunden mit einer Anschlusskapazität von > 2‘000 kW vorschlagen, zielen die Interessen der Industrie auf geringere Leistungswerte und damit mehr Kunden ab.
Lesen Sie hierzu unsere Netzbetreiberinfo Erdgas.