und SDL-Tarife werden steigen.
Swissgrid hat am 17. April verkündet, dass das Bundesgericht zugunsten der Kraftwerke geurteilt hat. Laut dem Entscheid vom 27. März 2013 dürfen die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) in Höhe von 244 Mio. CHF (für 2009) nicht den Kraftwerken in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind von den Endverbrauchern zu tragen. Die von den Kraftwerken bereits gezahlten Beiträge sind nun zurückzuerstatten und auf die Endverbraucher umzulegen. Auch jene Kraftwerke profitieren von dieser Entlastung, die damals keine Beschwerde gegen die entsprechende ElCom Verfügung erhoben haben.
Nach Prüfung der Tatsachen und deren Folgen müssen die bereits vom Verwaltungsrat genehmigten Tarife für 2014 neu ermittelt werden. Der ursprüngliche Publikationstermin in der zweiten Aprilhälfte verzögert sich hierdurch. Die Abgaben für die SDL-Tarife werden sich alleine aus dem Urteil erhöhen. Die genaue Höhe und Umlegung ist noch unklar. Die Entscheide sind auf www.bger.ch zugänglich sein.