Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.

Der in der Verordnung festgelegte Abgabesatz bleibt unverändert bei 120.00 Schweizerfranken pro Tonne CO₂. Für Erdgas entspricht dies – wie im Vorjahr – 321.60 Schweizerfranken pro Tonne Erdgas.

Veränderung gegenüber 2025

Im Jahr 2025 lag der CO₂-Abgabesatz bei 2.161 Rp./kWh. Für 2026 sinkt der Satz damit leicht auf 2.158 Rp./kWh. Die Abgabe reduziert sich also um 0,.003 Rp./kWh.

Beispielrechnung für Kundinnen und Kunden

Bei 1'000'000 kWh führt diese leichte Senkung zu einer Entlastung von rund 30 Schweizerfranken pro Jahr gegenüber 2025.

Damit bleibt die CO₂-Abgabe ein wichtiger Lenkungsanreiz, fällt für Erdgasbezügerinnen und Erdgasbezüger im Jahr 2026 jedoch geringfügig tiefer aus als im Vorjahr.