Gemäss Vernehmlassungsvorlage der Energieverordnung (EnV) legt der Bundesrat die Abgaben zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) auf 2.2 Rp./kWh (aktuell 1.4 Rp./kWh) für die Tarife 2018 fest. Anstatt der „Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische“ (aktuell 0.1 Rp./kWh) werden ab 2018 0.1 Rp./kWh als Beitrag für die „Ökologische Sanierung der Wasserkraft“ erhoben. Dies entspricht insgesamt einer Steigerung von 53 % bzw. 36 Franken pro Haushalt.

Konkret bedeutet dies für die Tarifierung zum 31. August 2017

Für die Tarifpublikation 2018 ist mit einem Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh zu rechnen. Wir weisen darauf hin, dass dieser Wert nur vorbehaltlich des Bundesratsbeschlusses über die neue Energieverordnung gelte und gegebenenfalls noch ändern könnte. Der Bundesrat wird den Netzzuschlag in diesem Jahr erst Ende Oktober / Anfang November festlegen.

Entwicklung der Netzabgabe (in Rp./kWh)

Ansatz für Tarife 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) 0.35 0.50 1.00 1.20 1.40 2.20
Schutz der Gewässer und Fische 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 -
Ökologische Sanierung der Wasserkraft - - - - - 0.10
Netzzuschlag 0.45 0.60 1.10 1.30 1.50 2.30
Veränderung ggü. Vorjahr 0 % 33 % 83 % 18 % 15 % 53 %

 

Inhalte der SEC Netzbetreiberinfo 05/2017

  • KEV Tarife 2018
  • Neuerungen Kostenrechnung
  • Vergleich Vorliegerkosten
  • Branchentermine

Weitere Informationen zu den oben genannten Themen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo 05/17 vom 21.06.2017.