Betreiber von Verteil- und Übertragungsnetzen sind verpflichtet eine Jahres- und Kostenrechnung zu erstellen. Gemäss Art. 7 StromVV ist die Kostenrechnung jährlich zum 31. August der ElCom zu übermitteln.

Zur standardisierten Datenerhebung wurde durch die ElCom ein Excel-Tool entwickelt und als Beta-Version von Netzbetreibern getestet.

Mehr dazu und zu den Themen Tarifabfragen der Behörden und Tarifveröffentlichung durch die ElCom finden Sie in unserer Netzbetreiberinfo.