Neben der Führung einer Anlagenbuchhaltung nach rechtlichen Vorschriften ist zum Zwecke der Entgeltkalkulation eine kalkulatorische Betrachtung notwendig. Diese ist jährlich durchzuführen.
Wir übernehmen für Sie:
- anlagenscharfe Bewertung nach Anlagengruppe und Anschaffungsjahr
- Rückindizierung auf synthetischen Anschaffungswert bei fehlenden Anschaffungskosten
- Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung und Restwerte
- Optimierung der Wahl der Nutzungsdauer nach Anlagenalter und Anlagenstruktur
- Berücksichtigung der Netzkostenbeiträge