Neben der Führung einer Anlagenbuchhaltung nach rechtlichen Vorschriften ist zum Zwecke der Entgeltkalkulation eine kalkulatorische Betrachtung notwendig. Diese ist jährlich durchzuführen.  

Wir übernehmen für Sie:  

  • anlagenscharfe Bewertung nach Anlagengruppe und Anschaffungsjahr 
  • Rückindizierung auf synthetischen Anschaffungswert bei fehlenden Anschaffungskosten 
  • Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung und Restwerte  
  • Optimierung der Wahl der Nutzungsdauer nach Anlagenalter und Anlagenstruktur 
  • Berücksichtigung der Netzkostenbeiträge