Die Verbändevereinbarung im Bereich Gas in der Schweiz wurde 2012 zwischen der Gasindustrie und den industriellen Großkunden abgeschlossen. Sie stellt einen ersten Schritt zur Liberalisierung des schweizerischen Erdgasmarktes dar.
Die Vereinbarung regelt den Netzzugang für Gaslieferungen an große Industriekunden. Sie ermöglicht es diesen Kunden, einen Netzzugang zu beantragen und somit ihren Lieferanten frei zu wählen.
Die Verbändevereinbarung wurde aufgrund von Rechtsunsicherheiten zu den zahlreichen Einzelheiten, die für die Abwicklung der Transportpflicht relevant sind, abgeschlossen. Die Transportpflicht verpflichtet Netzbetreiber, vertraglich Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verbändevereinbarung den übrigen Endverbrauchern keinen Anspruch auf freie Wahl des Lieferanten einräumt. Allerdings hat die Wettbewerbskommission (WEKO) im Jahr 2020 entschieden, dass auch die kleineren Endverbraucher ihren Lieferanten grundsätzlich frei wählen dürfen.
Die Verbändevereinbarung ist kein statisches Produkt, sondern ein aktueller Stand, der je nach Entwicklung und gemachten Erfahrungen von den Parteien gemeinsam überprüft und weiterentwickelt werden soll.
Im Jahr 2025 sinken die Strompreise für Schweizer Haushalte in der Grundversorgung um etwa 10 Prozent. Ein typischer Haushalt zahlt künftig 29 Rappen pro Kilowattstunde, was einer jährlichen Ersparnis von 141 Franken entspricht.
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