Die Anreizregulierung ist ein behördliches Instrument der Marktregulierung monopolistischer Märkte in Deutschland. Sie wurde im Januar 2009 zur Festsetzung der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas eingeführt. Dieses Instrument soll zu sinkenden Energiepreisen für Verbraucher führen und auch neue Strom- und Gasanbieter sowie erneuerbare Energien sollen davon profitieren.
Die Anreizregulierung definiert, welche Kosten Netzbetreiber in Rechnung stellen dürfen. Diese Kosten zahlen die Stromverbraucher über die Netzentgelte. Zuständig dafür ist die Bundesnetzagentur als deutsche Regulierungsbehörde und die Landesregulierungsbehörden der Bundesländer.
Ein wesentliches Element der Anreizregulierung sind die Regulierungsperioden von jeweils fünf Jahren. Die Bundesnetzagentur und die zuständigen Landesregulierungsbehörden legen jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode fest, welche Erlöse dem Netzbetreiber Jahr für Jahr während der Regulierungsperiode zur Verfügung stehen sollen.
Die Anreizregulierung soll Anreize zu Kostensenkungen bei den Betreibern von Gas- und Stromnetzen schaffen, um diese an Verbraucher weiterzugeben. Den Netzbetreibern werden dazu Obergrenzen für ihre Entgelte (Price Caps) oder die Obergrenzen für Erlöse (Revenue Caps) vorgegeben. In Deutschland sind für die rund 1.600 Netzbetreiber Erlösobergrenzen vorgesehen.
Ein bundesweiter Effizienzvergleich ermittelt unternehmensindividuelle Schätzungen für die Kosteneffizienz. Alle Netzbetreiber müssen sich dann am effizientesten Betreiber messen. Weniger effiziente Unternehmen haben wenige Jahre Zeit, um die von der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde ermittelte individuelle Ineffizienz abzubauen.
Zusätzlich wird die Erlösobergrenze jedes Netzbetreibers jährlich um einen von der Regulierungsbehörde festgelegten Prozentsatz (sektoraler Produktivitätsfaktor) abgesenkt. Dadurch wird der Anreiz gesetzt, dass der Netzbetreiber seine Produktivität steigert und die Kosten senkt. Ziel ist es, die Kosten möglichst weit unter die festgelegten Erlöse zu drücken. Denn gelingt es dem Netzbetreiber, seine Kosten unter die vorgegebene Erlössumme zu senken, dann kann er in der Regulierungsperiode einen zusätzlichen Gewinn - im Sinne einer Prämie für besonders kosteneffizientes Wirtschaften - einbehalten.
Im Jahr 2025 sinken die Strompreise für Schweizer Haushalte in der Grundversorgung um etwa 10 Prozent. Ein typischer Haushalt zahlt künftig 29 Rappen pro Kilowattstunde, was einer jährlichen Ersparnis von 141 Franken entspricht.
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