Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die regulatorische Behandlung von Vergütungen und Abgeltungen für erzeugungsbedingte Netzverstärkungen präzisiert. Für Schweizer Verteilnetzbetreiber ergeben sich daraus wichtige Anforderungen an die Verbuchung, das regulatorische Anlagevermögen und die Jahresrechnung Netz.

Wichtig: Jahresrechnung Netz ab 2026

Die neuen Ausweispflichten für erzeugungsbedingte Netzverstärkungen gelten erstmals für die Jahresrechnung Netz des Geschäftsjahres 2026. Betroffen sind insbesondere erhaltene Vergütungen, pauschale Abgeltungen sowie die damit verbundenen Netzverstärkungen.

Hintergrund: Neue Anforderungen der ElCom

Mit den Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierung erzeugungsbedingter Netzverstärkungen angepasst.

Der zunehmende Anschluss dezentraler Produktionsanlagen, insbesondere von Photovoltaikanlagen, führt vielerorts zu einem zusätzlichen Ausbau- und Verstärkungsbedarf der bestehenden Stromnetze.

Artikel 15b StromVG regelt die Vergütung bestimmter erzeugungsbedingter Netzverstärkungen. Die entsprechenden Kosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen über Swissgrid vergütet werden.

Mit ihrer Mitteilung vom 23. September 2026 hat die ElCom die regulatorische Behandlung der erhaltenen Vergütungen und Abgeltungen konkretisiert.

Ergänzend ergeben sich aus der ElCom-Weisung 9/2025 zur Jahresrechnung Netz neue Anforderungen an die Darstellung und Offenlegung dieser Positionen.

Zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle

Für die regulatorische Behandlung ist zwischen zwei Vergütungsmodellen zu unterscheiden.

MerkmalMittelspannung und höherNiederspannung
Rechtsgrundlage Art. 15b Abs. 3 StromVG Art. 15b Abs. 4 StromVG
Vergütung Vergütung notwendiger Netzverstärkungen nach Bewilligung durch die ElCom Pauschale Abgeltung von 59 CHF/kW neu installierter Erzeugungsleistung
Voraussetzung Nachweis einer notwendigen und wirtschaftlichen Netzverstärkung Anschluss einer neuen Produktionsanlage an das Niederspannungsnetz
Auszahlung Über Swissgrid nach Bewilligung Über Swissgrid auf Antrag

Regulatorisches Anlagevermögen: Bruttomethode

Eine wesentliche Anforderung betrifft die Behandlung der erhaltenen Vergütungen und Abgeltungen im regulatorischen Anlagevermögen.

Die ElCom verlangt für den Ausweis der erzeugungsbedingten Netzverstärkungen und der entsprechenden Vergütungen die Bruttomethode.

Das bedeutet insbesondere:

  • Investitionen in Netzverstärkungen werden mit ihren anrechenbaren Anschaffungs- und Herstellkosten erfasst.
  • Erhaltene Vergütungen und Abgeltungen werden separat ausgewiesen.
  • Die entsprechenden Mittel sind im regulatorischen Anlagevermögen als Abzugspositionen zu berücksichtigen.
  • Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsungen müssen entsprechend den regulatorischen Vorgaben erfolgen.
  • Eine doppelte Anrechnung bereits vergüteter Investitionskosten ist auszuschliessen.

Besondere Behandlung pauschaler Abgeltungen

Bei pauschalen Abgeltungen für Netzverstärkungen im Niederspannungsnetz besteht eine Besonderheit: Die Abgeltung wird unabhängig davon ausgerichtet, ob bereits eine konkrete Netzverstärkung durchgeführt wurde.

Die erhaltenen Mittel dienen der Finanzierung erzeugungsbedingter Netzverstärkungen und müssen entsprechend nachgeführt werden.

Was gilt für noch nicht verwendete Abgeltungen?

Noch nicht verwendete pauschale Abgeltungen sind im regulatorischen Anlagevermögen gesondert zu berücksichtigen.

  • Der kumulierte Restbetrag ist jährlich nachzuführen.
  • Noch nicht verwendete Abgeltungen werden nicht abgeschrieben.
  • Die regulatorische Verzinsung erfolgt mit dem jeweiligen WACC Netz.
  • Bei Verwendung für eine Netzverstärkung sind die entsprechenden Beträge den Investitionen zuzuordnen.

Neue Ausweispflichten in der Jahresrechnung Netz 2026

Gemäss Artikel 13f Absatz 1 Buchstabe c StromVV müssen Verteilnetzbetreiber die erhaltenen Vergütungen und Abgeltungen sowie die durchgeführten Netzverstärkungen jährlich in ihrer Jahresrechnung Netz ausweisen.

Die ElCom hat deshalb die Mindestanforderungen an die Jahresrechnung Netz mit der Weisung 9/2025 erweitert.

Neu separat auszuweisen sind:

  1. Erhaltene Vergütungen für erzeugungsbedingte Netzverstärkungen nach Art. 15b Abs. 3 StromVG.
  2. Erhaltene pauschale Abgeltungen nach Art. 15b Abs. 4 StromVG.
  3. Getätigte Netzverstärkungen im Zusammenhang mit Art. 15b Abs. 3 StromVG.
  4. Getätigte Netzverstärkungen im Zusammenhang mit Art. 15b Abs. 4 StromVG.

Diese Positionen sind im Anhang der Jahresrechnung Netz mit Bezug zur Erfolgsrechnung beziehungsweise Bilanz darzustellen.

Die Angaben müssen als Zahlenwerte ausgewiesen werden. Eine ausschliesslich beschreibende Darstellung genügt nicht. Zudem sind die entsprechenden Vorjahreszahlen zu berücksichtigen.

Was bedeutet dies für die praktische Umsetzung?

Die neuen Anforderungen betreffen mehrere Bereiche der finanziellen und regulatorischen Rechnungslegung.

Finanzbuchhaltung

Die Verbuchung der erhaltenen Vergütungen und pauschalen Abgeltungen muss eine nachvollziehbare Überleitung zur regulatorischen Kostenrechnung ermöglichen. Dabei ist zwischen handelsrechtlicher Verbuchung und regulatorischer Behandlung zu unterscheiden.

Anlagebuchhaltung

Investitionen in Netzverstärkungen und die dafür erhaltenen beziehungsweise verwendeten Mittel müssen nachvollziehbar und getrennt geführt werden.

Regulatorische Kostenrechnung

Die erhaltenen Vergütungen und Abgeltungen müssen korrekt im regulatorischen Anlagevermögen berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Abschreibungen, Restwerte und die kalkulatorische Verzinsung.

Jahresrechnung Netz

Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen die zusätzlichen Ausweispflichten gemäss ElCom-Weisung 9/2025 umgesetzt werden.

Abstimmung mit vorgelagerten Netzbetreibern

Ergänzend können Informationen und Abrechnungen vorgelagerter Netzbetreiber, beispielsweise der Axpo, für die korrekte Zuordnung und Dokumentation relevant sein.

SEC unterstützt bei der Umsetzung

Die regulatorische Behandlung von Netzverstärkungen und den entsprechenden Vergütungen haben wir bereits in verschiedenen Kundenprojekten thematisiert.

Aufgrund der aktuellen Präzisierungen der ElCom werden wir die Anforderungen nochmals im Detail prüfen und unsere Vorlagen für die Jahresrechnung Netz entsprechend anpassen.

Die Anpassungen werden wir für die Jahresrechnung Netz 2026 und die folgenden Geschäftsjahre berücksichtigen.

Darüber hinaus unterstützen wir Verteilnetzbetreiber bei der praktischen Umsetzung, insbesondere bei:

  • Der Verbuchung von Vergütungen und pauschalen Abgeltungen
  • Der regulatorischen Behandlung im Anlagevermögen
  • Der Berechnung von Abschreibungen und kalkulatorischen Verzinsungen
  • Der Nachführung erhaltener und verwendeter Mittel
  • Der Darstellung in der Jahresrechnung Netz

Unterstützung bei Netzverstärkungen benötigt?

Du hast Fragen zur Verbuchung, zur regulatorischen Behandlung oder zur Darstellung von Netzverstärkungen in der Jahresrechnung?

Gerne nehmen wir Deinen Unterstützungsbedarf auf. Nach Abschluss unserer laufenden Gaskalkulationen kommen wir in Kürze auf interessierte Netzbetreiber zu.

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Weiterführende Informationen

Die folgenden offiziellen Publikationen der ElCom bilden die Grundlage der dargestellten Anforderungen.