Im September hat der Preisüberwacher mit den Schweizer HD-Gasnetzbetreibern (Swissgas, Gaznat SA, Erdgas Zentralschweiz AG, Gasverbund Mitteland AG und Erdgas Ostschweiz AG) eine einvernehmliche Folgeregelung für die Kalkulation der Netznutzungsentgelte getroffen. Bereits im Oktober 2014 (2016 revidiert) wurde eine einvernehmliche Regelung für die Gasjahre 2014 / 15 bis 2019 / 20 vereinbart.
Solange das neue Gasversorgungsgesetz (GasVG) nicht in Kraft tritt, soll diese einvernehmliche Regelung die bestehenden Unsicherheiten in der Entgelttarifierung beseitigen.
In der einvernehmlichen Regelung wurden ausserdem weitere Vorgaben zur Kalkulation der Netzentgelte festgelegt (Auszug):
- Laufzeit
- Entwicklung Kapitalkostensatz (WACC)
- Kalkulations- und Investitionsgrundlage
- Berechnung
- Kostenprüfung
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo Gas 02/20 vom 18.11.2020.
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![Entwicklung Kapitalkostensatz (WACC) für Regionalgesellschaften gemäss Vereinbarung mit dem Preisüberwacher inkl. Vergleich für Verteilnetzbetreiber (gemäss Branchenempfehlung VSG inkl. Kleinkapitalisierungsprämie) und Strombranche (gemäss BFE) [gestrichelte Linie Annahme für mögliche Senkung]](https://sec-energy.ch/images/nbautoimage-cache/images/news/2020/Entwicklung_WACC_Gas_by_SEC_Energy-thumb-224.jpg)
