Teile des Mantelerlasses sind bereits in die Gesetzgebung ab 01. Januar 2023 eingeflossen. 

In der aktuellen zeigen wir die wesentlichen Änderungen und Anpassungen für Netzbetreiber und Energieversorger auf.

Weitere Informationen und Auswertungen zu den oben genannten Themen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo 06/22 vom 08.12.2022.

Die aktuelle Ausgabe beinhaltet folgende Themen:

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