Abgaben an das Gemeinwesen
In der Schweizer Strombranche beziehen sich «Abgaben an das Gemeinwesen» auf finanzielle Beiträge, die von den Stromversorgungsunternehmen an den Staat oder die Gemeinde geleistet werden. Diese Abgaben sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts.
Es gibt verschiedene Arten von Abgaben, die in diesem Kontext relevant sein können:
- Konzessionsabgaben
Dies sind Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund zur Verlegung von Leitungen. - Beiträge an Energiesparfonds oder andere Förderprogramme
Diese Beiträge dienen der Finanzierung von Massnahmen zur Energieeinsparung. - Gewinnabgaben
Diese Abgaben sind Teil der Gewinne, die an den Staat oder die Gemeinde abgeführt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen im Stromversorgungsrecht nur als Bestandteil des Netznutzungsentgelts vorgesehen sind. Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen als Bestandteil der Energiekosten oder des Energietarifs verstösst gegen Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung.
Die Höhe dieser Abgaben kann variieren. Beispielsweise stiegen die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen von 0.8 Rp./kWh auf 0.9 Rp./kWh im Jahr 2022 und leicht von 0.99 Rp./kWh auf 1.0 Rp./kWh im Jahr 2024.
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