Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 04. Juni 2020 über die Einigung mit ewl Energie Wasser Luzern Holding AG und der Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) informiert. ewl und EGZ verpflichten sich einvernehmlich, sämtlichen Endkundinnen und Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Damit ist der Gasmarkt in der Zentralschweiz bereits vor dem neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) vollständig geöffnet worden.

Dieser Entscheid wird auch auf die restlichen Schweizer Regionen Auswirkungen haben. Weitere Endverbraucher werden einen Lieferantenwechsel in Betracht ziehen und diesen beantragen.

Die Gasversorger müssen zukünftig für alle Endverbraucher reine Netzentgelte kalkulieren, um diese bei Nachfrage nennen zu können. Gemäss Verbändevereinbarung war dies bis jetzt nur für ihre Endkunden mit einer vertraglichen Transportkapazität von mindestens 150 Nm3/h mit Lastgangmessung und Datenfernübertragung sowie primär Prozessgas notwendig.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo Gas 02/20 vom 18.11.2020.

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