Mantelerlass

Der Mantelerlass, offiziell bekannt als das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, ist ein wichtiger Schritt in der Schweizer Energiepolitik. Er wurde in der Herbstsession 2023 vom Parlament verabschiedet und zielt darauf ab, einen schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu stärken und die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen.

Der Mantelerlass definiert ambitionierte Ausbauziele und legt Massnahmen fest, die die Bewilligungsfähigkeit von neuer Energieinfrastruktur verbessern könnten. Er fördert die Energieeffizienz und gibt vor, wo der Ausbau der Erneuerbaren gegenüber Natur- und Landschaftsschutzinteressen Vorrang haben soll – und wo nicht.

Einige der wichtigsten Punkte des Mantelerlasses sind:

  • Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2050 liefern.
  • Die Wasserkraft soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im Jahr 2035 und auf 39,2 TWh im Jahr 2050 steigern.
  • Bis 2040 soll die Winterstromproduktion aus den Erneuerbaren um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen.
  • Für Produktionsanlagen ab einer bestimmten Grösse gilt nationales Interesse. Ihre Realisierung wird lokalen, regionalen oder kantonalen Interessen vorangestellt.
  • Verbesserung der Bewilligungsfähigkeit: Anlagen ausserhalb der Bauzone erhalten bessere Rahmenbedingungen. Das erhöht die Chancen, dass z.B. Photovoltaik- oder Biomasseanlagen im Landwirtschaftsgebiet eher bewilligt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Mantelerlass noch in der Umsetzungsphase ist und seine genauen Auswirkungen auf den Schweizer Energiemarkt noch zu sehen sein werden.