Ab 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Tarif namens «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz», um zusätzliche Kosten zu decken, die nicht direkt von Swissgrid verursacht wurden, aber über das Übertragungsnetz abgerechnet werden. Dazu gehören die Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen, die Swissgrid gemäss Stromversorgungsgesetz seit 2025 übernehmen muss. Zudem enthält der Tarif die vom Parlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie, welche die steigenden Strompreise abfedern und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen sichern sollen. Der Zuschlag wird solidarisch auf alle Stromverbraucher umgelegt und über die Stromrechnung finanziert.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
©2025 SEC Swiss Energy Consulting GmbH • Impressum