Das Stromversorgungsgesetz legt die Grundlagen für eine zuverlässige Stromversorgung und einen wettbewerbsfähigen Strommarkt. Es definiert auch die Bedingungen für eine verlässliche und nachhaltige Energieversorgung in allen Teilen des Landes sowie für den Erhalt und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätsbranche.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
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