Die Bundesabgabe im Schweizer Strom ist eine Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, zur Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Sie wird auch als Netzzuschlag bezeichnet. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und lag im Jahr 2024 wie im Vorjahr auf dem gesetzlichen Maximum von 2.3 Rp./kWh. Diese Abgabe ist in der ganzen Schweiz gleich hoch.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
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