Am 30. Oktober 2019 hatte der Bundesrat über den aktuellen Stand des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) informiert. 

Zu den wichtigsten Massnahmen zählen:

  • Teilmarktöffnung
  • Entflechtung
  • Netzzugang und Kapazitätsvergabe
  • Integration der Transitflüsse in das Schweizer Entry-Exit-System
  • Regulator

Empfehlung

Bis zur Einführung des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) gilt als gesetzliche Grundlage nur das Rohrleitungsgesetz (aus dem Jahre 1963) und die freiwillige Verbändevereinbarung von 2012. Es empfiehlt sich daher, die zweite Zertifizierungsrunde durchzuführen. Neben der Sicherheit die Netzentgelte gemäss Verbändevereinbarung kalkuliert zu haben, ist es eine gute Vorbereitung für die Einführung einer jährlichen Kostenrechnung durch die EnCon.

Weitere Informationen zu den oben genannten Themen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo Gas 01/20 vom 11.05.2020.

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