Ab 01. März 2013 gilt die revidierte StromVV (Stand 31. Januar 2013). Zu den wesentlichen Anpassungen zählen:

  • Neubestimmung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC)
  • Anpassung Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge (Artikel 4)
  • Neue Informationspflicht für den Elektrizitätsgrosshandelsmarkt

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