Stromreserve

Die neue Stromreserve ist eine Massnahme des Bundesrates, um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten. Die Stromreserve besteht aus Wasserkraftreserven und Reservekraftwerken, die bei Bedarf aktiviert werden können. Das Wichtigste zur Stromreserve:

  1. Zweck der Abgabe
    Die Abgabe dient zur Finanzierung von Notfallmassnahmen wie der Wasserkraftreserve, Reservekraftwerken und Notstromgruppen.
  2. Kosten
    Der Tarif für die Stromreserve 2024 beträgt 1.20 Rappen pro kWh dies entspricht 54 Franken jährlich pro Haushalt mit einem Verbrauch von 4’500 kWh.
  3. Verrechnung der Kosten
    Die Kosten für die Stromreserve werden ab 2024 über einen separaten Tarif von Swissgrid an die Verbraucher weitergegeben und ist in der Kostenrechnung unter 400 auszuweisen.
  4. Finanzierung
    Die Finanzierung erfolgt über das Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz. Somit tragen die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher die Kosten der Reserve.
  5. Vergütung
    Die Betreiber in der Reserve erhalten eine Vergütung für die fixen Kosten und eine Entschädigung bei einem tatsächlichen Abruf der Reserve, die auch die einsatzabhängigen Kosten des Betriebs beinhaltet.
  • Die Swissgrid hat am 20. März 2024 ihre Tarife 2025 für das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen (SDL) publiziert. Die Kosten für Systemdienstleistungen sinken um 0.20 Rp./kWh bzw. 27 Prozent auf 0.55

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  • Die Swissgrid hat am 22. März 2023 die Tarife für das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen (SDL) für das Jahr 2024 bekannt gegeben. Während die Tarife für die Netznutzung konstant bleiben, werden die Kosten für

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