Regulierungsmanagement
Regulierungsmanagement im Strom- und Gasmarkt in der Schweiz bezieht sich auf die strategische und operative Auseinandersetzung mit den regulatorischen Vorgaben und Rahmenbedingungen, die für Strom- und Gasnetzbetreiber gelten. Diese Vorgaben werden immer komplexer, insbesondere seit der Liberalisierung der Energiemärkte.
Zu den Aufgaben des Regulierungsmanagements gehören unter anderem:
- Die Beobachtung und Analyse der regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft.
- Die Bewertung der Auswirkungen von Änderungen auf das Unternehmen.
- Die Unterstützung bei allen operativen und strategischen Fragestellungen im Bereich Regulierungsmanagement.
- Die Begleitung bei der Kostenrechnung und von Kostenprüfungsverfahren.
- Die Unterstützung bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses.
- Die Unterstützung bei Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten.
Ein effizientes Regulierungsmanagement ist für den langfristigen Erfolg von Strom- und Gasnetzbetreibern von entscheidender Bedeutung. Es ermöglicht es den Unternehmen, regulatorische Herausforderungen zu meistern, Investitionen gewinnbringend zu refinanzieren und nachhaltigen Unternehmenserfolg zu sichern.
In der Schweiz ist die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) die nationale Regulierungsagentur. Sie hat die Befugnis, Fehlverhalten zu sanktionieren und arbeitet mit ausländischen Behörden zusammen und tauscht Informationen aus. Mit dem Aufbau des Gasbinnenmarktes in der EU ab den 1990er-Jahren stieg in der Schweiz das Interesse von größeren Industriebetrieben und Händlern, Gas auf europäischen Großhandelsmärkten einzukaufen und selbst in die Schweiz bis hin zum Verbrauchsort zu transportieren. Rechtsunsicherheiten zu den zahlreichen Einzelheiten, die für die Abwicklung der Transportpflicht relevant sind, führten im Jahr 2012 zum Abschluss der sogenannten Verbändevereinbarung. Sie regelte den Netzzugang für Gaslieferungen an große Industriekunden. Den übrigen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern räumte sie hingegen keinen Anspruch auf freie Wahl des Lieferanten ein. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Jahr 2020 entschieden, dass auch die kleineren Endverbraucherinnen und Endverbraucher ihren Lieferanten grundsätzlich frei wählen dürfen. Sie hat deshalb zwei Gasnetzbetreiber in der Zentralschweiz wegen einer unrechtmäßigen Verweigerung des Netzzugangs gebüsst. Dieser Entscheid ist nur für die beiden Unternehmen verbindlich, hat aber eine Signalwirkung für die ganze Schweiz. Bis heute gibt es keinen einheitlichen, gesamtschweizerischen Rahmen für einen funktionstüchtigen Wettbewerb. So dürften sich in den verschiedenen Netzgebieten unterschiedliche Bedingungen für die Belieferung durch Dritte etablieren (z.B. bei der Messung oder bei der Prognose und Abrechnung im Rahmen der so genannten Bilanzierung); auch ist der Zugang zum Transportnetz weiterhin im Einzelfall zu lösen und es gibt in der Schweiz vier verschiedene Bilanzzonen. Das Gasversorgungsgesetz (GasVG), das vom Oktober 2019 bis im Februar 2020 in der Vernehmlassung war, sieht einheitliche, klare Regeln vor, damit ein effizienter Gasmarkt entstehen kann. Der nächste Schritt ist die Überweisung der Botschaft durch den Bundesrat an das Parlament.
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