Am 29. September hat der Ständerat die Beratung zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) abgeschlossen. Die Vorlage wurde mit 43 Stimmen und einer Enthaltung angenommen und das Geschäft an den Nationalrat weitergeleitet.

Die wichtigsten Beschlüsse für Verteilnetzbetreiber (Auszug):

Strommarktöffnung

Für den freien Marktzugang bleiben weiterhin nur Bezüger mit einem Verbrauch von mehr als 100 MWh / Jahr berechtigt. Für die restlichen 99 Prozent der Endkunden wird die vollständige Marktöffnung nicht kommen. Ebenso wird auf eine Öffnung des Messwesens  verzichtet.

Gleitende Marktprämie

Die eingespeiste Energie wird durch eine gleitende Marktprämie vergütet, wenn die Gestehungskosten über den Marktpreis liegen.

Netzzuschlag

Der aktuelle Netzzuschlag soll nicht weiter erhöht werden und soll maximal 2.3 Rp./kWh betragen. Die Einführung eines Winterzuschlages ist möglich.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Neu wird eine Grundlage zum Ausbau von Elektrizitätsgemeinschaften geschaffen. Die freie Versorgung und der Zusammenschluss von Endverbrauchern und Erzeugern wird ausgebaut.

Kleinanlagen

Für die Aufnahme der erzeugten Energie ist weiterhin der Netzbetreiber verpflichtet. Der Preis wird schweizweit vereinheitlich. Maximal wird die doppelte Minimalvergütung (orientiert sich an den Amortisationskosten der Anlage) vergütet.

Ausbauziele

Als verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien werden 35 TWh (Wasserkraft 37.9 TWh) bis 2035 und 45 TWh (Wasserkraft 39.2 TWh) bis 2050 vorgegeben.

Verbrauchsziele

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Energieverbrauch soll gegenüber 2000 bis 2035 um 43 Prozent (nur Elektrizitätsverbrauch um 13 Prozent) und bis 2025 um 53 Prozent (nur Elektrizitätsverbrauch um 5 Prozent) gesenkt werden.

Weitere Beschlüsse umfassen:

  • Energieeffizienz
  • Winterreserve
  • Importrichtwert
  • Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen
  • Energiereserve
  • Förderung Wasserkraft
  • Atomkraftwerke
  • Raumplanungsrecht
  • Interessenabwägung
  • Biotope
  • Nationales Interesse
  • Gebäude
  • Bundesgebäude