In einer Mitteilung vom 03. April 2020 hat der Bundesrat informiert, dass er den Strommarkt vollständig öffnen möchte. Gleichzeitig sollen heimische erneuerbare Energie gefördert und besser in den Strommarkt integriert werden.

Das UVEK wurde damit beauftragt, die entsprechenden notwendigen Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bis Anfang 2021 zu erarbeiten.

Die Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) umfassen unter anderem:

  • Vollständige Strommarktöffnung
  • Grundversorgung nur noch bei Kleinverbrauchern < 100 MWh
  • Grundversorgung nur mit Schweizer HKN
  • Transparenz und Schutz von Verbrauchern
  • Vergütung von eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energien
  • Publikation der Sunshine-Regulierung
  • Versorgungssicherheit
  • Flexibilitätsregulierung
  • Verursachergerechtere Netztarifierung
  • Speicher und Netznutzungsentgelt
  • Regulatorische Sandbox
  • Quartierstrom / Energiegemeinschaften
  • Messwesen
  • Nationaler Datahub

In unserer Netzbetreiberinfo 02/2020 gehen wir auf die wichtigsten Änderungen für Energieversorger ein.

Weitere Themen der aktuellen Ausgabe 02/2020:

Weitere Informationen zu den oben genannten Themen erhalten Sie in unserer Netzbetreiberinfo 02/20 vom 08.04.2020.

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