Das Bundesamt für Energie (BFE) hat für das Jahr 2016 den Zuschlag für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Gewässerschutz­massnahmen in Höhe von 1.30 Rp/kWh (im Vorjahr 1.10 Rp/kWh) beschieden. Dieser Zuschlag wird zur Finanzierung für Strom aus erneuerbaren Energien und weiteren Fördermassnahmen des revidierten Energiegesetzes seit Beginn 2009 sowie Gewässerschutzmassnahmen jährlich erhoben.