In der Schweizer Strombranche beziehen sich «Abgaben an das Gemeinwesen» auf finanzielle Beiträge, die von den Stromversorgungsunternehmen an den Staat oder die Gemeinde geleistet werden. Diese Abgaben sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts.
Es gibt verschiedene Arten von Abgaben, die in diesem Kontext relevant sein können:
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen im Stromversorgungsrecht nur als Bestandteil des Netznutzungsentgelts vorgesehen sind. Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen als Bestandteil der Energiekosten oder des Energietarifs verstösst gegen Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung.
Die Höhe dieser Abgaben kann variieren. Beispielsweise stiegen die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen von 0.8 Rp./kWh auf 0.9 Rp./kWh im Jahr 2022 und leicht von 0.99 Rp./kWh auf 1.0 Rp./kWh im Jahr 2024.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
©2025 SEC Swiss Energy Consulting GmbH • Impressum